75 Jahre Grundgesetz

Lesung mit Gedankenaustausch und Umtrunk am 23.05.2024 im Heimat- und Geschichtsverein Fechenheim

Frau Valerie Martinez de Ganß, Stadtbezirksvorsteherin von Fechenheim- Süd, lud ein zu einem besonderen Leseabend anlässlich des 75. Jahrestages des Grundgesetzes.

Vertreter*innen von Vereinen, Kirchen, Institutionen und Parteien trugen Texte und Gedanken zu den verschiedenen Artikeln des Grundgesetzes vor. (siehe auch : Fechenheimer Anzeiger vom 24.05.2024). Es war ein interessanter abwechslungsreicher Abend mit einer musikalischen Begleitung (Ehepaar Frieberstshäuser mit Saxofon und Akkordeon) und anschließendem Austausch bei einem Imbiss und Sekt.

Eingeladen waren auch Heike Westenberger-Breuer von der Stadtteilgruppe und Christoph Zielonka, Vertreter von Bündnis 90/ Die Grünen im Ortsbeirat. Christoph Zielonka referierte über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das noch einmal die voraussetzungsfreie Wahrung der Würde jedes Menschen in Artikel 1 deutlich machte und Heike Westenberger-Breuer zeigte auf, welch ein wertvolles Gut die Meinungsfreiheit (Artikel 5) für die Demokratie ist, deren sinnvolle Umsetzung im Dialog aber auch hohe Anforderungen an den einzelnen stellt. Den ganzen Text finden Sie hier im Anschluss.

 

75 Jahre Grundgesetz
Lesung am 23.05.2024, Heimat- und Geschichtsverein Fechenheim

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.05.1949
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten
und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit
und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und film werden gewährleistet. Eine
Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den
gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen
Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet
nicht von der Treue zur Verfassung.

Die Universität Potsdam schreibt in Rechtskunde-online 2022: Artikel 5 gewährleistet „die sgn.
Kommunikationsgrundrechte. Nach Aussagen des Bundesverfassungsgerichts zählt die
Meinungsfreiheit zu den vornehmsten Menschenrechten überhaupt und ist von schlechthin
konstituierender Bedeutung für eine Demokratie. Eine Demokratie ohne freie Meinungsäußerung
und freie Berichterstattung durch die Presse ist nicht vorstellbar. Vielmehr stellt eine offene
gesellschaftliche Kommunikation, welche politische Meinungsbildung und auch Kritik ermöglicht, den
zentralen Punkt einer Demokratie dar. „(2022, S.1) Die Erlangung dieser Grundrechte war für
Deutschland nach dem Ende der Naziherrschaft und später nach dem Ende der DDR Diktatur eine
entscheidende historische Errungenschaft.

Wie kann es dazu kommen, dass in den letzten Jahren immer häufiger zu hören ist: „Man kann ja
nicht mehr seine Meinung sagen“ oder „Man wird ja wohl mal seine Meinung sagen dürfen“?
Ist unser Grundrecht auf freie Meinungsäußerung in Gefahr?
Ich verstehe diese Beschwerden so: natürlich kann jeder seine Meinung äußern, so wie es im
Grundgesetz geschrieben steht. Zitat von der Universität Potsdam: „…die Meinungsfreiheit umfasst
dabei die Entfaltung jedes Einzelnen, die sich nicht in politischen Themen erschöpft. (2022, S.1) Jede
Entfaltung des einzelnen trifft damit aber auch auf die Entfaltung anderer, die ihre Meinung äußern.
Man kann Zustimmung aber auch Widerspruch erfahren oder sogar mit seiner Meinung auf
Ablehnung bei anderen stoßen. Das ist irritierend und oft schwer auszuhalten.

Eigentlich wünscht man sich, dass die eigene Meinung von anderen geteilt wird. Wir wünschen uns
Bestätigung für die eigene Meinung und wir lesen am liebsten die Zeitung, die mit ihren
Informationen unsere Meinung bestätigt. Bzw. wir hören und sehen die entsprechenden Sendungen.
Wir haben natürlich bevorzugt Beziehungen zu den Menschen, die unsere Ansichten teilen. Es
erfordert besonderen Mut, eine Meinung zu äußern, die nicht von der Mehrheit geteilt wird.

Unsere Meinung können wir zwar frei äußern, aber das heißt nicht, dass diese Meinung zwangsläufig
richtig oder zutreffend ist. Wer kann uns sagen, ob wir mit unserer Meinung eine Situation
angemessen erfassen? Nur der Austausch mit Menschen anderer Auffassung, die Prüfung der
jeweiligen Argumente und Informationen, kann helfen, eine der Sache möglichst zutreffend zu
erfassen. Das ist oft anregend und erweitert den Blick, ist aber auch oft anstrengend. Man muss
vielleicht seine Überzeugungen in Frage stellen, oder fühlt sich sogar angegriffen.
Meinungsaustausch führt oft zu Streit, sodass viele Menschen deshalb ihre Meinung nicht sagen
möchten. Was im Übrigen auch ein Recht ist.

Wenn beklagt wird: die Politiker streiten zu viel, dann wird eine Folge der freien Meinungsäußerung
beklagt. Wenn jeder seine Meinung sagen darf, dann kommt es zum Widerstreit der Meinungen, was
ganz natürlich ist.

Denken Sie nur an die eigene Familie: wenn jedes Mitglied seine Meinung sagen darf, dann kann es
dauern bis eine Entscheidung z. B. über eine Urlaubsreise, eine Anschaffung, einen Umzug usw.
getroffen wird. Wenn sich alle gleich einig sind, ist das schön, aber nicht unbedingt zu erwarten.
Doch wer will zurück zu dem Prinzip, dass eine Person – sie es der Vater, der Chef, das
Regierungsoberhaupt – alleine bestimmt, was zu tun ist? Wenn einer oder eine bestimmt, dann gibt
es keinen Streit, aber Unzufriedenheit bei denen, die übergangen werden. Eine neue Diktatur, also
eine Einschränkung der freien Meinungsäußerung, wollen in Deutschland nur sehr wenige Menschen.

Die Menschen möchten sich frei äußern, wünschen sich Demokratie in allen Lebensbereichen, aber
das erfordert auch viel Geduld, Respekt und Toleranz für das Gegenüber. Das Grundgesetz zeigt auch
die Grenzen der freien Meinungsäußerung: die Rechte „finden Ihre Schranken in den Vorschriften der
allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der
persönlichen Ehre“. Art.5 (2) Die gezielte Verächtlichmachung einer Person fällt nicht unter die freie
Meinungsäußerung.

Freiheit ist gut, aber auch anstrengend, wenn sie nicht nur für mich, sondern auch für die anderen
gilt. „Es wird zu viel diskutiert“, sagen viele. Ja, das kann sein, Entscheidungen brauchen oft lange
Zeit, weil Kompromisse gefunden werden müssen, mit denen alle Betroffenen leben können. Man
muss aushalten, dass andere die Dinge anders sehen, man muss sich mit den Argumenten anderer,
die auch ihre Meinung äußern, auseinandersetzen. Es müssen Regeln gefunden werden, wie man zu
Entscheidungen kommt, damit Diskussionen nicht ausarten. Wir müssen immer wieder einen
Zwischenweg finden im Zusammenleben mit anderen, zwischen ausufernden Diskussionen und
autoritärer Führung. Dadurch wird unser Recht auf freie Meinungsäußerung gestärkt und der Segen
der Vielfalt kann durch gemeinsame gute Lösungen ausgeschöpft werden.

Zitate aus:
Meinungs-, Informations-, Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit, Art. 5 Abs 1 GG
Letzte Aktualisierung 11.11.2022, Fabienne Paatsch, S. 1-10
Rechtskunde -online, Universität Potsdam
https://www.uni-potsdam.de/de/rechtskunde-online/rechtsgebiete/oeffentliches-
recht/grundrechte/meinungs-informations-presse-rundfunk-und-filmfreiheit-art-5-abs-1-gg

Heike Westenberger-Breuer
Sprecherin Stadtteilgruppe 11

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