Schon ab 02. August können Wählerinnen und Wähler Briefwahlunterlagen beantragen. Die Parteien legen dann auch mit den Infoständen für die Wahlkampagen los. Die Wahlplakate dürfen bundesweit ab dem 15.08. hängen.
Schon ab 02. August können Wählerinnen und Wähler Briefwahlunterlagen beantragen. Die Parteien legen dann auch mit den Infoständen für die Wahlkampagen los. Die Wahlplakate dürfen bundesweit ab dem 15.08. hängen.
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