Nützliche formelle Tipps zum Einwendungs- und Anhörungsverfahren
Liebe Interessierte, liebe UnterstützerInnen,
hier auf alle Fälle noch ein paar nützliche formelle Tipps zum Einwendungs- und Anhörungsverfahren
siehe dazu auch Bekanntmachung Stadt Frankfurt am Main (Bekanntmachung Stadt Frankfurt am Main.pdf 0.7 MB )
- Einwendungen können an das RP Darmstadt und an die Stadt Frankfurt gerichtet werden!
- Informationen zum Einwendungs- bzw. Anhörungsverfahren und möglichen Klagen
- Tipps für die Einwendungen und den späteren Erörterungstermin
- Hinweise zu Details bzw. Kritik an der Planung sind noch in Arbeit!
Näheres siehe Text unten!
Schöne Grüße
Friedhelm Ardelt-Theeck (Bürgervereinigung Nordend e.V.
Sprecher des Aktionsbündnis Unmenschliche Autobahn
Tel.: 06109-36751
Mobil: 0151-16559854
Nützliche formelle Tipps zum Einwendungs- und Anhörungsverfahren
Einwendung können beim Regierungspräsidium Darmstadt oder auch bei der Stadt Frankfurt am Main eingereicht bzw. erhoben werden!
Schriftlich und auch mündlich!
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat III 33.1
Wilhelminenstraße 1-3
64278 Darmstadt
Außer beim RP Darmstadt kann man die Einwendung auch an die Stadt Frankfurt am Main senden
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main
Stadtplanungsamt
Kurt-Schumacher-Straße 10
60311 Frankfurt am Main
alle Schriftstücke, die am Dienstag, den 5. Februar 2021 bis 24:00 dort eingeworfen werden bzw. sich am nächsten Morgen im Briefkasten befinden, werden als „fristgerecht eingegangen“ gewertet!
oder „Fristbriefkasten“
Nachtbriefkasten
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main
Limpurgergasse 8
60311 Frankfurt am Main
Alle Schriftstücke, die vor 24:00 Uhr in diesen Briefkasten eingeworfen werden, werden als an diesem Tag eingegangen erfasst. Sendungen, die nach 00:00 Uhr eingehen, erhalten den Eingangsstempel des Folgetages. Fristsachen können so am Tage des Fristablaufes bis 24:00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden.
(beim Planungsamt kann die Einwendung in diesem Fall auch noch nach Mitternacht„fristgerecht“ eingeworfen werden!)
oder bei der Stadt Frankfurt am Main seine Bedenken bzw. seine Betroffenheit auch mündlich zur Niederschrift äußern und Einwendung erheben
Magistrat der Stadt Frankfurt am Main
Stadtplanungsamt
Kurt-Schumacher-Straße 10
60311 Frankfurt am Main
Mo, Di, Do u. Fr 7:10 – 15:40 Uhr und Mi 7:10 – 19:00 Uhr
ggf. in diesem Fall zur Sicherheit vorher telefonisch erkundigen bzw. Zeit vereinbaren
Telefon: +49 (0)69 212 44116
E-Mail: planungsamt@stadt-frankfurt.de
Tipps für die Einwendungen und den späteren Erörterungstermin:
Stellen Sie Ihre persönliche Betroffenheit dar:
beispielsweise
- zusätzliche Lärmbelastung der Wohnung, ggf. auch Schadstoffe
- Kleingarten nicht mehr nutzbar
- Entwertung des Eigentums (Wohnung, Garten, Balkon etc.
gilt auch für Mietwohnungen! - Verlärmung und Belastung mit Schadstoffen des Naherholungsgebiets, welches regelmäßig persönlich genutzt wird
- Verschlechterung der eigenen Gesundheit, insbesondere bei chronischen Leiden wie Asthma etc.
- Befürchtung über zusätzliche Gesundheitsgefährdung der eigenen Kinder
- insbesondere bei chronischen Leiden wie Asthma, Pseudo-Krupp etc.
- bei Eigentum: Angst vor Bauschäden, Setzrisse durch Grundwasserschäden
Stellen Sie Forderungen bzw. Anträge:
- Die geplanten Natureingriffe sollen nicht im Frankfurter Westen oder anderswo außerhalb von Frankfurt ausgeglichen werden, sondern durch Verbesserungen vor Ort im Frankfurter Osten.
- Ich fordere die komplette Einhausung der beiden Autobahnen A 661 und A 66 im gesamten Frankfurter Osten ….
- Ich fordere besseren Lärmschutz/Schutz vor Schadstoffen für meine Wohnung etc. in der …Straße Nr… Kleingarten (genaue Lage /Pazelle (Katasterbezeichnung)….in er Nähe von
Erörterungstermin (Anhörung)
- Gehen Sie zum Erörterungstermin (bzw. der Anhörung), der rechtzeitig bekannt gegeben wird. Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt und in der Presse!
- In diesem Fall vermutlich im Herbst bzw. Ende des Jahres 2018!
- Hier können Sie sich das Projekt von den Planern und Fachbehörden im Detail noch mal erläutern lassen und Fragen stellen bzw. klären.
- Machen Sie sich vorher nochmals mit Ihrer Einwendung vertraut und ergänzen Sie diese ggf. mit neuen Bedenken.
- Nutzen Sie die Informationen auf www.molochautobahn.de
Beim Erörterungstermin
- Formulieren Sie konkrete Forderungen und lassen Sie sie protokollieren: „Ich gebe zu Protokoll und stelle den Antrag, dass …..
mögliche Forderungen:
- Die geplanten Natureingriffe sollen nicht im Frankfurter Westen oder anderswo außerhalb von Frankfurt ausgeglichen werden, sondern durch Verbesserungen vor Ort im Frankfurter Osten.
- Ich fordere die komplette Einhausung der beiden Autobahnen A 661 und A 66 im gesamten Frankfurter Osten ….
- Ich fordere besseren Lärmschutz/Schutz vor Schadstoffen für meine Wohnung etc. in der …Straße Nr… Kleingarten (genaue Lage /Pazelle (Katasterbezeichnung)….in er Nähe von
- Stellen Sie auch Bedenken und Einwendungen dar, die ggf. Vorredner schon geäußert haben. Machen Sie sich auch neue Einwendungen anderer Einwender zu eigen.
(das bestimmte Forderungen immer wieder von neuem geäußert werden ist besser – als dass diese Forderungen dann quasi unter den Tisch fallen, weil sie niemand mehr wiederholen will – und unterstreichtim Gegenteil die Bedeutung bzw. Notwendigkeit der Forderung!
- Halten Sie Ihre Einwendung aufrecht: “ Ich halte meine Einwendung im vollem Umfang aufrecht“ ,
auch wenn Sie spontan glauben, eine „befriedende Antwort auf Ihre Bedenken erhalten zu haben. Einwendungen, die als erledigt zu Protokoll gegeben werden, müssen im Verfahren nicht mehr beachtet werden:
Die Behörde lehnt normalerweise fast alle Einwendungen ab, was ebenso zu Protokoll gegeben wird! - Notieren Sie sich Ihre Einwendungen, damit Sie das Protokoll nochmals überprüfen können. (Wird normaler Weise zugesandt. Fragen Sie bzgl. der Zusendung des Protokolls noch mal nach bzw. versichern Sie sich, dass Sie ein Protokoll erhalten werden.
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